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Radfahren im Wald

Verfasst: So Sep 04, 2005 19:06
von Tomes
Hallo Bikerinnen und Biker,

zum Thema "Radfahren im Wald" hier die Gesetzeslage.

http://www.forst.bayern.de/erlebnis_wal ... /index.php

Grundsätzlich hat jedermann das Recht auf Erholung in der freien Natur (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Verfassung, Art. 21 Abs. 1 BayNatSchG). Danach dürfen alle Teile der freien Natur unentgeltlich betreten werden (Art. 22 Abs. 1 BayNatSchG). Das Radfahren auf geeigneten Wegen ist dem Betreten zu Fuß mit Einschränkungen gleichgestellt.


euer AL

Tomes :wink: